Selbstständig machen in Deutschland – was passiert mit Ihrer Krankenversicherung?
Von Japveer Arora, IHK-geprüfter Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Veröffentlicht am 13. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 18. August 2026
Sie sind angestellt in Deutschland und haben sich entschieden, Ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Was passiert bei diesem spannenden Schritt mit Ihrer Krankenversicherung? Als Angestellter sind Sie entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) krankenversichert. Ihr Arbeitgeber hat bisher 50 % Ihrer Krankenversicherungsbeiträge übernommen, höchstens jedoch 50 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 Euro pro Jahr, 5.812,50 Euro pro Monat). Sobald Sie sich selbstständig machen und Ihr eigener Chef sind, entfällt dieser Arbeitgeberanteil und Sie zahlen den gesamten Beitrag selbst.
Selbstständig machen als gesetzlich versicherter Angestellter
Als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. Entscheidend dafür ist Ihr Einkommen. Verdienen Sie unter der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze), müssen Sie gesetzlich pflichtversichert sein und können sich nicht für die private Krankenversicherung entscheiden. Verdienen Sie über der JAEG, können Sie entweder freiwillig in der GKV bleiben oder die private Krankenversicherung wählen. Sobald Sie sich selbstständig machen, können Sie entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Das JAEG-Kriterium gilt für Selbstständige nicht.
In der GKV werden die Beiträge als Prozentsatz des Einkommens berechnet. Ein GKV-Mitglied zahlt für die Krankenversicherung 14,6 % als allgemeinen Beitragssatz und 2,9 % als Zusatzbeitrag (je nach Krankenkasse unterschiedlich). Für die Pflegeversicherung kommen 3,6 % hinzu (4,2 % für Kinderlose über 23). Als Angestellter zahlen Sie davon nur ungefähr die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Ein Beispiel: Bei einem Monatsverdienst von 10.000 Euro läge Ihr Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei 1.017,19 Euro beziehungsweise 209,25 Euro. Der Arbeitgeber würde die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags und etwas weniger als die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags übernehmen. Als selbstständige Person entfällt der Arbeitgeberanteil und Sie zahlen den gesamten Beitrag selbst.
Viele Selbstständige sind überrascht, wenn sie erfahren, dass für die Berechnung ihres Monatsbeitrags sämtliche Einkunftsarten herangezogen werden – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Dividenden und so weiter. Für den Monatsbeitrag gelten eine Mindest- und eine Höchstbemessungsgrundlage. 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 Euro und die Höchstbemessungsgrundlage bei 5.812,50 Euro pro Monat. Sie bilden die Unter- beziehungsweise Obergrenze für die Berechnung der monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Selbstständig machen als privat versicherter Angestellter
Wenn Sie als privat versicherter Angestellter (PKV) den Schritt in die Selbstständigkeit gehen, ändert sich an Ihrer Krankenversicherung nur eines: Sie zahlen den gesamten Monatsbeitrag selbst, der Arbeitgeberanteil entfällt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, um Kosten zu sparen. Einen solchen Wechsel sollten Sie allerdings mit Bedacht vornehmen. Mit einem günstigeren Tarif verlieren Sie unter Umständen den Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen und erhalten ihn später möglicherweise nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung zurück.
Das größte Dilemma für Selbstständige: Einkommensverlust bei Krankheit

Ob Sie als Angestellter gesetzlich oder privat versichert sind, spielt zunächst keine Rolle: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt sechs Wochen (42 Tage) weiter, wenn Sie krank werden. Als selbstständige Person haben Sie diesen sechswöchigen Einkommensschutz nicht mehr. Sie können entweder auf Ihre Ersparnisse zurückgreifen, eine private Zusatzversicherung abschließen oder einen GKV-Wahltarif nutzen, um sich gegen diesen Einkommensverlust abzusichern.
Für Selbstständige mit GKV-Absicherung:

Wer als selbstständige Person freiwillig in der GKV versichert ist, kann zwischen dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und einem ermäßigten Satz von 14 % wählen. Bei 14,6 % besteht ab dem 43. Tag Anspruch auf Krankengeld. Bei 14 % entfällt dieser Anspruch. In beiden Fällen müssen Sie den Einkommensverlust in den Tagen 1 bis 42 selbst auffangen.
Das Krankengeld in der GKV beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, darf aber 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Ihre Krankenkasse zahlt diesen Betrag für höchstens 78 Wochen. Das Krankengeld beginnt in der Regel ab dem 43. Tag, kann mit einem GKV-Wahltarif aber früher einsetzen (ab Tag 15 oder 22).
Für Selbstständige mit PKV-Absicherung:

Ab dem 43. Krankheitstag zahlt Ihr privater Krankenversicherer ein Krankentagegeld, sofern Sie diese Leistung in Ihrem Tarif vereinbart haben. In der PKV ist das nicht automatisch enthalten. Prüfen Sie deshalb im Zweifel Ihre Tarifdetails. Mit der passenden Tarifoption können Sie das Krankentagegeld auch früher als ab Tag 43 erhalten.
Die Höhe des Krankentagegeldes ist auf 100 % Ihres Nettoeinkommens begrenzt. PKV-Anbieter zahlen diese Leistung, solange Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind; sie endet, sobald Sie als berufsunfähig eingestuft werden.
Vom Angestellten in die Selbstständigkeit: Welche konkreten Schritte sind bei der Krankenversicherung nötig?
Sie können entweder freiwillig in der GKV oder privat in der PKV versichert sein. Beide Wege sind gut. Die Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für eine selbstständige Person mit Partner und Kindern bedeutet die PKV einen eigenen Krankenversicherungsvertrag für jedes Familienmitglied. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann kurzfristig Geld sparen, doch Sie sollten die Situation auch langfristig betrachten. Mit unserem Rechner können Sie Ihre lebenslangen GKV- und PKV-Kosten vergleichen.
Am wichtigsten ist die Frage, wie Sie einen Einkommensverlust im Krankheitsfall abdecken. Ausreichende Rücklagen oder eine private Zusatzabsicherung geben Ihnen die nötige Sicherheit für den unsicheren und spannenden Weg in die Selbstständigkeit.
Checkliste – Selbstständig machen als gesetzlich versicherter Angestellter
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Statuswechsel vom Angestellten zur selbstständigen Person.
- Ihre Krankenkasse fragt Sie nach einer Einkommensschätzung. Ihre Monatsbeiträge werden vorläufig festgesetzt und rückwirkend anhand Ihres Steuerbescheids korrigiert. Eine zu niedrige Schätzung heute kann also eine Nachzahlung später bedeuten.
- Entscheiden Sie sich beim allgemeinen Beitragssatz zwischen 14 % und 14,6 %.
- Klären Sie, wie Sie einen Einkommensverlust im Krankheitsfall abdecken.
- Wenn Sie einen Wechsel in die PKV erwägen, nutzen Sie den Rechner für die lebenslangen Kosten und holen Sie eine Risikovoranfrage ein, bevor Sie die GKV verlassen.
- Wenn Sie sich in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf selbstständig machen, prüfen Sie, ob Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden können. Die KSK übernimmt für ihre Mitglieder faktisch den Arbeitgeberanteil der Beiträge.
Checkliste – Selbstständig machen als privat versicherter Angestellter
- Klären Sie, wie Sie einen Einkommensverlust im Krankheitsfall abdecken.
- Prüfen Sie, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif bei Ihrem PKV-Anbieter sinnvoll ist. Ziehen Sie dafür fachliche Beratung hinzu.
- Ein Rückwechsel in die GKV ist als selbstständige Person möglicherweise nicht möglich. Wenn Sie diese Option in Betracht ziehen, prüfen Sie zunächst Ihre Voraussetzungen.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung sprechen Sie uns gerne an.
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