Wann kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) problematisch sein?
Von Japveer Arora, IHK-geprüfter Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Veröffentlicht am 13. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 18. August 2026
Die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland hat ihre Vorteile: niedrigere Beiträge in jungen Jahren, schnellere Arzttermine und im Durchschnitt mehr Leistungen als die GKV. Falls Ihnen die beiden Systeme noch nicht vertraut sind, finden Sie auf unserer Website einen ausführlichen Überblick zur PKV und zur GKV.
Trotz dieser Vorteile ist ein Wechsel in die PKV nicht für jeden eine gute finanzielle Entscheidung. Wir haben sechs Profile identifiziert, die vor einem Wechsel in die PKV genau nachdenken sollten.
- Ein Elternteil arbeitet, ein Elternteil bleibt zu Hause, mit Kindern
- Menschen mit Vorerkrankungen
- Längere Elternzeit oder Auszeit vom Beruf
- Selbstständige mit schwankendem Einkommen
- Später Ersteintritt in die PKV
- Menschen mit voraussichtlich geringer Rente
1. Ein Elternteil arbeitet, ein Elternteil bleibt zu Hause, mit Kindern

Ist der erwerbstätige Elternteil in der GKV versichert, sind der zu Hause bleibende Partner und die Kinder über die beitragsfreie Familienversicherung mitversichert. Ist der erwerbstätige Elternteil dagegen privat versichert, brauchen Partner und Kinder jeweils einen eigenen PKV-Vertrag. Ein einziger GKV-Beitrag ist mit hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als drei PKV-Verträge – oder mehr, je nach Anzahl der Kinder. Mit dem Rechner auf unserer Website erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie viel Sie in beiden Systemen über Ihr Leben hinweg zahlen würden.
2. Menschen mit Vorerkrankungen

Anders als die GKV verlangen PKV-Anbieter vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung. Bei bestimmten Erkrankungen kann ein Anbieter den Antrag vollständig ablehnen oder eine konkrete Erkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen. Bei anderen Erkrankungen erheben die Anbieter einen Risikozuschlag, je nach Diagnose zwischen 5 % und 30 %. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, lassen Sie über einen Versicherungsmakler eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Anhand des Risikozuschlags in Ihrem Angebot können Sie dann entscheiden, ob Sie die möglichen Mehrkosten in der PKV tragen möchten.
3. Längere Elternzeit oder Auszeit vom Beruf

Vielleicht träumen Sie schon lange von einer längeren beruflichen Auszeit, um zu reisen und andere Kulturen kennenzulernen. Oder Sie möchten eine Zeit lang ganz für Ihre Kinder da sein, statt Beruf und Familie parallel zu stemmen. In beiden Fällen sollten Sie sich fragen, was in dieser Zeit mit Ihrer Krankenversicherung passiert.
In der GKV ist der monatliche Beitrag ein fester Prozentsatz Ihres Gehalts. Die Hälfte zahlen Sie selbst, die andere Hälfte Ihr Arbeitgeber. Während Ihrer Auszeit fällt Ihr Einkommen weg, die GKV-Beiträge aber nicht. Sie werden dann auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage berechnet, die 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat liegt. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlen Sie während der Auszeit rund 231 Euro monatlich aus eigener Tasche, sofern sich Ihr Arbeitgeber nicht beteiligt. Ihre GKV-Beiträge sinken also, weil sich die Bemessungsgrundlage von Ihrem Gehalt auf den Mindestwert verschiebt. Trotzdem müssen Sie diese monatliche Ausgabe einplanen, solange Sie nicht arbeiten.
In der PKV ändert eine Auszeit dagegen nichts, denn der monatliche Beitrag hängt von Ihrem Tarif ab, nicht von Ihrem Einkommen. Gerade deshalb kann eine Auszeit in der PKV finanziell stärker ins Gewicht fallen. Ein Beispiel: Liegt Ihr PKV-Beitrag bei 800 Euro im Monat, zahlen Sie im Berufsleben rund 400 Euro selbst, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Sobald Sie nicht mehr arbeiten, entfällt der Arbeitgeberanteil und Sie zahlen die vollen 800 Euro selbst. Zum Vergleich: Läge Ihr GKV-Beitrag ebenfalls bei 800 Euro, würde Ihr Eigenanteil während der Auszeit von 400 Euro auf 231 Euro sinken.
4. Selbstständige mit schwankendem Einkommen

Selbstständige haben bei der Krankenversicherung einen offensichtlichen Nachteil: Sie zahlen den gesamten Monatsbeitrag selbst, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernimmt.
Für viele Selbstständige ist ein Wechsel in die PKV aus mehreren Gründen attraktiv. Erstens sind sie ab dem Beginn der Selbstständigkeit für die PKV zugangsberechtigt, ohne die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erfüllen zu müssen. Zweitens zahlen Selbstständige in der GKV Beiträge auf sämtliche Einkünfte, also auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ebenso wie auf Kapital- oder Mieteinnahmen. In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Tarif und ist damit besser planbar. Drittens kann die PKV für gut verdienende Freiberufler eine spürbare Ersparnis bedeuten. Nehmen wir eine 35-jährige freiberuflich tätige Person mit 8.000 Euro Monatseinkommen: In der GKV läge der Beitrag bei knapp 1.000 Euro im Monat. In der PKV wäre für weniger Geld ein guter Tarif möglich.
Trotz dieser Vorteile lohnt es sich zu warten, wenn Ihr Einkommen als selbstständige Person unsicher oder unbeständig ist. Ihre GKV-Beiträge passen sich einem schwankenden Einkommen an, begrenzt durch die Mindestbemessungsgrundlage. Ihre PKV-Beiträge tun das nicht. Sinkt Ihr Einkommen deutlich, kann der monatliche PKV-Beitrag schnell zur zusätzlichen Belastung werden.
5. Später Ersteintritt in die PKV

Wenn Sie privat versichert sind, kommt es darauf an, wann Sie in die PKV eintreten. Je älter Sie beim Eintritt sind, desto weniger Zeit bleibt, um Altersrückstellungen aufzubauen. Die Altersrückstellungen sind ein gesetzlich geregelter Mechanismus: PKV-Anbieter sind verpflichtet, vom 21. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % zu erheben, um diese Rückstellungen zu bilden. Ab dem 65. Lebensjahr setzt der Anbieter die angesparten Altersrückstellungen ein, um die Beiträge im Alter bezahlbar zu halten.
Das bedeutet: Eine Person, die heute mit 50 Jahren in die PKV eintritt, zahlt mehr als eine gleichaltrige Person, die seit über 20 Jahren beim selben Anbieter versichert ist. Der Grund ist, dass dem Neuzugang deutlich weniger Zeit bleibt, um Altersrückstellungen aufzubauen, und der Tarifbeitrag deshalb höher ausfällt. Mit dem Rechner auf unserer Website können Sie prüfen, wie sich Ihr Eintrittsalter auf die lebenslange Beitragsprognose in PKV und GKV auswirkt.
6. Menschen mit voraussichtlich geringer Rente

Sobald Sie in Rente gehen, tritt die Rente an die Stelle Ihres Arbeitseinkommens. Bei den meisten Menschen fällt die Rente niedriger aus als das frühere Gehalt, und die GKV-Beiträge sinken entsprechend mit. Wer in der GKV den KVdR-Status erfüllt, zahlt nur Beiträge auf die Rente und nicht auf andere Einkunftsarten wie Kapital- oder Mieteinnahmen.
In der PKV ist das anders. Mit dem Renteneintritt entwickeln sich die Beiträge wie gewohnt weiter. Der Arbeitgeberanteil von 50 % fällt jedoch weg und Ihr Eigenanteil steigt, weil der Beitragszuschuss der Rentenversicherung den früheren Arbeitgeberanteil nicht ausgleicht. Für viele Menschen führt das beim Renteneintritt zu einem deutlichen Sprung bei den eigenen PKV-Ausgaben – nicht weil die Beiträge gestiegen wären, sondern weil der Arbeitgeberanteil weggefallen ist.
Wenn Sie im Ruhestand mit einer eher geringen Rente und wenig Erspartem rechnen, sollten Sie prüfen, ob Sie die voraussichtlich höheren PKV-Ausgaben in dieser Lebensphase tragen können.
Diese sechs Profile sind Beispiele dafür, wann ein Wechsel in die PKV gut überlegt sein will. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und beim Gedanken an einen Wechsel zögern, bleiben Sie besser in der GKV, bis Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Denken Sie daran: Der Weg von der GKV in die PKV ist deutlich leichter als der umgekehrte.
Möchten Sie Ihre Situation mit uns besprechen? Buchen Sie ein kostenloses 15-minütiges Gespräch.